zu Jahresbericht 2000

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Jahresbericht 1999

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung

Stellungsnahme zu Entscheid des Grossrates des Kantons Bern vom 4. April 1999,

Altbauten definitiv nicht für die VHKA  auszurüsten.

Trotz des sowohl staats- wie umweltpolitisch verhängnisvollen, sowie fachlich nachweislich total verkehrten Entscheides, möchte ich die folgenden Berichte als Denkanstoss und als Informationsquelle für andere Kantone stehen lassen.

Es zeugt schon von totaler Verkennung und Unkenntnis der Sachlage, wenn es ein Parlament fertig bringt, innert 2 Stunden eine Heizoeleinsparung zu verhindern, welche mehr als doppelt so gross gewesen wäre, wie heute durch die Sonnenenergienutzung und den Brennholzeinsatz substitioniert werden.

Ausdrücklich möchte ich jedoch festhalten, dass mir die Rolle als schlechter Verlierer nicht zusteht, da ich ausser meiner Achtung und meinen Glauben an unsere "Volksvertreter" nichts verloren habe.

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Erfolgskontrolle bei 119 bestehenden Wohngebäuden

Aufgrund des Energiegesetzes vom 14. Mai 1981 wurden im Kanton Bern anfangs 1990 die Eigentümer ab 
6 Nutzeinheiten aufgefordert, die Ausrüstung für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) bzw. die Einreichung von Befreiungsgesuchen vorzunehmen.
Energie einzusparen hatte damals noch einen höhern Stellenwert, weil die Eigenwirtschaftlichkeit bei allen Massnahmen früher realisiert werden konnte. Demgegenüber hat sich heute die Notwendigkeit noch verstärkt, besonders die CO2-Belastung zu reduzieren.
Ich gehörte sehr lange nicht zu den Befürwortern für die VHKA, weil auch ich vordergründig die Meinung vertrat, es gebe nur bessere Massnahmen, die vorgenannten Ziele und die Akzeptanz der Energieverbraucher zu erreichen.
Gerade aus diesem Grunde wollte ich es genau wissen, deshalb habe ich bei allen Liegenschaften energietechnische Grobanalysen durchgeführt und namhafte Erstellungskosten-Einsparungen durch den Beizug von mehreren Wettbewerbern erzielt.
Die abschliessende Erfolgskontrolle hat nun meine Erwartungen klar übertroffen und zeigt nun auch deutlich auf, auf welche Punkte es zu achten gilt.
Die nachstehenden Auswertungen basieren auf effektiven Verbrauchszahlen, Messungen und  Investitionskosten sowie aktuellen Zinsen und Preisen; ich möchte diese in 2 Gruppen mit möglichst wenig Zahlen wie folgt bekanntgeben.

Gruppe 1: Liegenschaften mit Ersatz der Hand- durch Thermostatventile und
                Ausrüstung und Einführung der VHKA                                        

aktualisiert am: 27.05.08  (Heizoelpreis Fr./L. 1.37) HGT Total   pro Nutzer
Anzahl Liegenschaften  

92

   
Anzahl Nutzeinheiten  (z.B. Wohnungen)  

1076

   
Verbrauch vor VHKA 1991/92 klimabewertet nach SMA  3611

1498600

Lt.Heizoel

1393

Verbrauch nach VHKA 1995/96 klimabewertet nach SMA  3566

1174940

Lt.Heizoel

1092

Einsparung 1995/96 gegenüber 1991/92 21.60 %  oder  

 323660

Lt.Heizoel

  301

Energiekennzahl Heizung 1991/92 klimabewertet nach SMA   

612

MJ/m2a  
Energiekennzahl Heizung 1995/96 klimabewertet nach SMA   

480

MJ/m2a  
Investitionskosten     Fr.

961.20

Jahreskosten (Annuitäts - und Abrechnungskosten)      Fr. 

159.70

Jahres-Energiekosteneinsparung     Fr.

412.40

Energiekosteneinsparung grösser als Jahreskosten     Fr.

252,70

         

 
Gruppe 2: Liegenschaften mit Einführung der VHKA bei schon vorhandenen
                Thermostatventilen

aktualisiert am: 27.05.08 (Heizoelpreis Fr./L. 1.37) HGT Total   pro Nutzer
Anzahl Liegenschaften     27  
Anzahl Nutzeinheiten (z.B. Wohnungen)     329  
Verbrauch vor VHKA 1991/92 klimabewertet nach SMA  3611

436980

Lt.Heizoel

1328

Verbrauch nach VHKA 1995/96 klimabewertet nach SMA  3566

380040

Lt.Heizoel

1155

Einsparung 1995/96 gegenüber 1991/92  13.80 % oder  

56940

Lt.Heizoel

173

Energiekennzahl Heizung 1991/92 klimabewertet n. SMA   

568

MJ/m2a  
Energiekennzahl Heizung 1995/96 klimabewertet n. SMA   

489

MJ/m2a  
Investitionskosten     Fr.

468.00

Jahreskosten (Annuitäts -und Abrechnungskosten)     Fr.

158.90

Jahres-Energiekosteneinsparung     Fr.

237,00

Energiekosteneinsparung grösser als Jahreskosten     Fr.

78,10

Es hat sich sehr deutlich herausgestellt, dass insbesonders Energiebezüger mit Sparsinn, heute von der VHKA auch rein finanziell zunehmend mehr profitieren.

Wenn man bedenkt, dass sämtliche Investitionskosten inkl. Grobanalyse gemäss Abrechnungsmodell des BEW den Energiebezügern überwälzt werden können, ist eine Nichtausrüstung mit einer verpassten Chance gleichzusetzen (Thermostatisierung der Heizkörper sowie energetische Gebäudegrobanalyse inkl. Wärmeerzeugung).
Heute besonders erwähnenswert müsste die Tatsache sein, dass wenn gesamtschweizerisch ca. 950'000 Nutzeinheizen ausgerüstet würden, jährlich ca. 240'000'000 Lt. Heizoel eingespart, bzw. über 470'000 T. CO2 weniger produziert würden, sowie gleichzeitig etwa 1600 Personen für 1 Jahr sinnvoll beschäftigt werden könnten.
Ich finde auch, dass der daraus entstehende Gewinnanteil für den Bund, die Kantone und Gemeinden den Eigentümern und Mietern in Form von Anreizen z.B. bei den Steuern zurückerstattet werden sollte. Denn hier wäre der Nutzeffekt weitaus grösser, als beispielsweise durch Gewährung von Subventionen für Solarenergieanlagen ect.; welche ich allerdings trotzdem auch für sinnvoll halte.

Die Erfolgskontrolle hat nun zu folgenden, äusserst wichtigen neuen Erkenntnissen geführt:

Bei einer Gruppe von etwa 80 Liegenschaften wurden die Energiebezüger vor der ersten Heizsaison mit VHKA, ausführlich über individuelle Einsparmöglichkeiten informiert, während in den Folgejahren dies nicht mehr geschah und promt die Tendenz erkennbar war, dass die Energiesparquoten wieder zurückgingen.
Anderseits habe ich bei einigen Objekten allen Mietern einen freundlichen Brief zugestellt, aus welchem hervorging, wieviel Heizoel bzw. CO2 im Verhältnis zum Gebäudemittel zuviel verbraucht bzw. produziert wurde. Hiebei ist eine stete, leichte Verbesserung der Sparquoten festgestelt worden.
Mit den vorerwähnten energetischen Grobanalysen und anlässlich dem Einbau von Heizkörper-Thermostventilen konnten Impulse wie Gebäudewärmedämmung, Heizkesselsanierungen, Montage von stromsparenden Heizungspumpen, sowie Leitungsisolierungen ausgelöst werden.
Meine diesbezügliche, eigene Bilanz: 18 Heizzentralesanierungen in Zusammenhang mit den VHKA-Ausrüstungen 1994 bis 1995 und demgegenüber lediglich zwei, während dem VHKA-Moratorium 1996 und 1997 !
Obschon in den letzten Jahren viele wärmetechnische Gebäudesanierungen durchgeführt wurden, ist das noch vorhandene Potential vorallem der Baujahre 1950 bis 1975 noch sehr gross und könnte gerade heute die Arbeitsmarktlage des gesamten Baugewerbes beträchtlich verbessern.
Es wäre sehr erfreulich, wenn ich mit meinen Untersuchungen, die heute herrschende Verunsicherung und Polarisierung vermindern könnte, was sicher im Interesse der gesamten Bevölkerung und Wirtschaft liegen würde.


Bericht 2

VHKA  -  Die Spielverderber
 
Bekannterweise haben die Eidg. Räte im Jahr 1998 beschlossen, die VHKA im neuen Energiegesetz nicht aufzunehmen und die Einführung den Kantonen zu überlassen.
Obschon auf dieser Ebene durch Volksabstimmungen die VHKA schon teilweise gesetzlich verankert wurde, gibt es Politiker, welche mit unzutreffenden Zahlen und Argumenten aufwarten und die nachgewiesenen Energiesparpontentiale sowie die Vorteile für die KMU nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
So haben z.B. am 22.01.96 im Kanton Bern 26 Grossräte eine Motion eingereicht mit der Behauptung, "dass sich die VHKA in Neubauten bewährt habe, hingegen in bestehenden Bauten die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen stehen". Tatsache ist jedoch, dass die Kosten in Altbauten etwa gleich hoch sind, wie eine Wärmezählerausrüstung im Neubau.
Die Radiatorenventile ohne Thermostaten sind noch in ca. 2/3 der Altwohnungen anzutreffen und die Thermostatisierung darf nun keinesfalls in die VHKA-Rechnung einbezogen werden, den die alten Ventile sind fast durchwegs schon längstens amortisiert und die Ausrüstung mit Thermostatventilen ist auch abgesehen von der VHKA eine erforderliche Anpassung an die heutigen Anforderungen.
Weil nun erfreulicherweise das VHKA-Energiesparpotential in Neubauten im Mittel mehr als 50 % niedriger ist, ist dann logischerweise das Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr als doppelt schlechter als in Altbauten. In der gleichen Motion wird nun behauptet, dass die Jahreskosten für eine 4-Zimmerwohnung Fr. 209.40 betragen sollen. Die aktuelle Kostensituation inkl.MWST ist für eine mittlere 4-Zimmerwohnung jedoch wie folgt:

Nach heute gültiger Verordnung  (Kostenstand 27.05.08)

Elektronische Heizkostenverteiler St./Fr. 6 65,00   390,00
Annuitätskosten bei 10-jähriger Amortisation und 3,5 % Zins          46,90
Service, Ablesung und Abrechnungsmehrkosten          63,40
Total Jahreskosten   Fr.         110,30
Energiekosteneinsparung grösser als Jahreskosten      Fr.           78.10

Wenn Küche + Bad nicht mit Heizkostenverteilern ausgerüstet würden

Elektronische Heizkostenverteiler St./Fr. 4 65,00  260,00
Annuitätskosten bei 10-jähriger Amortisation und 4 % Zins          31,30
Service, Ablesung und Abrechnungsmehrkosten          43,00
Total Jahreskosten   Fr.        74,30
Energiekosteneinsparung grösser als Jahreskosten   Fr.      114.10

Nachdem inzwischen im Kanton Bern schon 2 Aufhebungsmotionen abgelehnt wurden, ist nun eine weitere Initiative "erfolgreich" durchgekommen, nachdem schon über die Hälfte der pflichtigen Liegenschaften ausgerüstet waren.
Sehr bedenklich finde ich dabei, dass heute Volksvertreter bei der Beurteilung ob Energiesparmassnahmen wirtschaftlich tragbar sind, ausschliesslich eigenwirtschaftliche Kriterien berücksichtigen und die externen Kosten (die Schadensumme der Briger-Katastrophe ist etwa gleich hoch wie die gesamtschweizerische VHKA-Ausrüstung kosten würde) nicht erwähnenswert finden.
Die Rechnung wird für die Funktionäre des Hauseigentümer- und Gewerbeverbandes deshalb nicht aufgehen, weil die allfälligen CO2-Abgaben nun von den Energiesparquoten der nächsten Jahre abhängen. Randbemerkung: Als Mitglied beider Verbände (bei SGV Mitglied der Energiekommission) wurde mir nicht zugestanden, meine Erfahrungsberichte in den Verbandszeitungen aufzunehmen.
Nach meinen Analysen kann der Gesamtenergieverbrauch gerade deshalb nicht auf die erforderlichen Prozente vermindert werden, weil das VHKA-Sparpotential (immerhin ca.4 % des Gesamtenergieverbrauches) nicht voll genutzt werden. Es werden dann voraussichtlich vorallem die Mitglieder der erwähnten Verbände zur Kasse gebeten.

Ich finde es ein Armutszeugnis, dass sich Eigentümer, Nutzer und Unternehmer nicht zusammenrauffen können, um das für alle Parteien nutzbringende Verfahren wie in allen andern fortschrittlichen Ländern einzuführen.   Dabei sollte die staatliche Unterstützung lediglich darin bestehen, günstige Rahmenbedingungen, steuerliche Anreize ect. zu gewähren, weil ohne das sog. "Bundesmodell" die Ausrüstungen und Dienstleistungen bei gleichbleibender Effizienz, noch verbilligt werden könnten (vgl. Vorschlag mit 4 HKV  in einer 4-Zimmerwohnung).
Die bisherigen Erfahrungen zeigen für mich auch sehr klar, wo bei der Ausrüstung Probleme auftauchen können, so nicht wegen dem Einbau von Heizkostenverteilern, sondern wegen der Montage von Thermostatventilen in Heizungsanlagen mit unausgeglichener Hydraulik und falsch dimensionierter Heizungspumpen.
Diese Beandstandungen tragen natürlich wesentlich zum schlechten Image der VHKA bei, deshalb wäre hier ein Informationsaustausch sehr nutzbringend. 

31.12.99 / relevante Zahlen rev. 27.05.08 ae-