Verbrauchsabhängige
Heizkostenabrechnung
Stellungsnahme zu Entscheid des Grossrates des
Kantons Bern vom 4. April 1999,
Altbauten definitiv nicht für die VHKA
auszurüsten.
Trotz des sowohl staats- wie umweltpolitisch
verhängnisvollen, sowie fachlich nachweislich total
verkehrten Entscheides, möchte ich die folgenden
Berichte als Denkanstoss und als Informationsquelle für
andere Kantone stehen lassen.
Es zeugt schon von totaler Verkennung und
Unkenntnis der Sachlage, wenn es ein Parlament fertig
bringt, innert 2 Stunden eine Heizoeleinsparung zu
verhindern, welche mehr als doppelt so gross gewesen
wäre, wie heute durch die Sonnenenergienutzung und
den Brennholzeinsatz substitioniert werden.
Ausdrücklich möchte ich jedoch festhalten,
dass mir die Rolle als schlechter Verlierer nicht zusteht,
da ich ausser meiner Achtung und meinen Glauben an unsere
"Volksvertreter" nichts verloren habe.
____________________________________________________________________________________________
Erfolgskontrolle bei 119
bestehenden Wohngebäuden
Aufgrund des Energiegesetzes
vom 14. Mai 1981 wurden im Kanton Bern anfangs 1990 die
Eigentümer ab
6 Nutzeinheiten aufgefordert, die Ausrüstung für die
verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung (VHKA) bzw. die
Einreichung von Befreiungsgesuchen vorzunehmen.
Energie einzusparen hatte damals noch einen höhern
Stellenwert, weil die Eigenwirtschaftlichkeit bei allen
Massnahmen früher realisiert werden konnte.
Demgegenüber hat sich heute die Notwendigkeit noch
verstärkt, besonders die CO2-Belastung zu
reduzieren.
Ich gehörte sehr lange nicht zu den Befürwortern für
die VHKA, weil auch ich vordergründig die Meinung
vertrat, es gebe nur bessere Massnahmen, die vorgenannten
Ziele und die Akzeptanz der Energieverbraucher zu
erreichen.
Gerade aus diesem Grunde wollte ich es genau wissen,
deshalb habe ich bei allen Liegenschaften
energietechnische Grobanalysen durchgeführt und namhafte
Erstellungskosten-Einsparungen durch den Beizug von
mehreren Wettbewerbern erzielt.
Die abschliessende Erfolgskontrolle hat nun meine
Erwartungen klar übertroffen und zeigt nun auch deutlich
auf, auf welche Punkte es zu achten gilt.
Die nachstehenden Auswertungen basieren auf effektiven
Verbrauchszahlen, Messungen und Investitionskosten
sowie aktuellen Zinsen und Preisen; ich möchte diese in
2 Gruppen mit möglichst wenig Zahlen wie folgt
bekanntgeben.
Gruppe 1:
Liegenschaften mit Ersatz der Hand- durch
Thermostatventile und
Ausrüstung und Einführung der VHKA
aktualisiert
am: 27.05.08 (Heizoelpreis
Fr./L. 1.37) |
HGT |
Total |
|
pro
Nutzer |
Anzahl
Liegenschaften |
|
92
|
|
|
Anzahl
Nutzeinheiten (z.B. Wohnungen) |
|
1076
|
|
|
Verbrauch
vor VHKA 1991/92 klimabewertet nach SMA |
3611 |
1498600
|
Lt.Heizoel |
1393
|
Verbrauch
nach VHKA 1995/96 klimabewertet nach SMA |
3566 |
1174940
|
Lt.Heizoel |
1092
|
Einsparung
1995/96 gegenüber 1991/92 21.60 % oder |
|
323660
|
Lt.Heizoel |
301
|
Energiekennzahl
Heizung 1991/92 klimabewertet nach SMA |
|
612
|
MJ/m2a |
|
Energiekennzahl
Heizung 1995/96 klimabewertet nach SMA |
|
480
|
MJ/m2a |
|
Investitionskosten |
|
|
Fr. |
961.20
|
Jahreskosten
(Annuitäts - und Abrechnungskosten) |
|
|
Fr. |
159.70
|
Jahres-Energiekosteneinsparung |
|
|
Fr. |
412.40
|
Energiekosteneinsparung
grösser als Jahreskosten |
|
|
Fr. |
252,70
|
|
|
|
|
|
Gruppe 2: Liegenschaften mit Einführung der VHKA bei
schon vorhandenen
Thermostatventilen
aktualisiert
am: 27.05.08 (Heizoelpreis
Fr./L. 1.37) |
HGT |
Total |
|
pro
Nutzer |
Anzahl
Liegenschaften |
|
|
27 |
|
Anzahl
Nutzeinheiten (z.B. Wohnungen) |
|
|
329 |
|
Verbrauch
vor VHKA 1991/92 klimabewertet nach SMA |
3611 |
436980
|
Lt.Heizoel |
1328
|
Verbrauch
nach VHKA 1995/96 klimabewertet nach SMA |
3566 |
380040
|
Lt.Heizoel |
1155
|
Einsparung
1995/96 gegenüber 1991/92 13.80 % oder |
|
56940
|
Lt.Heizoel |
173
|
Energiekennzahl
Heizung 1991/92 klimabewertet n. SMA |
|
568
|
MJ/m2a |
|
Energiekennzahl
Heizung 1995/96 klimabewertet n. SMA |
|
489
|
MJ/m2a |
|
Investitionskosten |
|
|
Fr. |
468.00
|
Jahreskosten
(Annuitäts -und Abrechnungskosten) |
|
|
Fr. |
158.90
|
Jahres-Energiekosteneinsparung |
|
|
Fr. |
237,00
|
Energiekosteneinsparung
grösser als Jahreskosten |
|
|
Fr. |
78,10
|
Es hat sich sehr deutlich
herausgestellt, dass insbesonders Energiebezüger mit Sparsinn,
heute von der VHKA auch rein finanziell zunehmend mehr
profitieren.
Wenn man bedenkt, dass sämtliche
Investitionskosten inkl. Grobanalyse gemäss
Abrechnungsmodell des BEW den Energiebezügern
überwälzt werden können, ist eine Nichtausrüstung mit
einer verpassten Chance gleichzusetzen (Thermostatisierung
der Heizkörper sowie energetische Gebäudegrobanalyse
inkl. Wärmeerzeugung).
Heute besonders erwähnenswert müsste die Tatsache sein,
dass wenn gesamtschweizerisch ca. 950'000 Nutzeinheizen
ausgerüstet würden, jährlich ca. 240'000'000 Lt.
Heizoel eingespart, bzw. über 470'000 T. CO2 weniger
produziert würden, sowie gleichzeitig etwa 1600 Personen
für 1 Jahr sinnvoll beschäftigt werden könnten.
Ich finde auch, dass der daraus entstehende Gewinnanteil
für den Bund, die Kantone und Gemeinden den Eigentümern
und Mietern in Form von Anreizen z.B. bei den Steuern
zurückerstattet werden sollte. Denn hier wäre der
Nutzeffekt weitaus grösser, als beispielsweise durch
Gewährung von Subventionen für Solarenergieanlagen ect.;
welche ich allerdings trotzdem auch für sinnvoll halte.
Die Erfolgskontrolle hat nun zu
folgenden, äusserst wichtigen neuen Erkenntnissen
geführt:
Bei einer Gruppe von etwa 80 Liegenschaften wurden die
Energiebezüger vor der ersten Heizsaison mit VHKA,
ausführlich über individuelle Einsparmöglichkeiten
informiert, während in den Folgejahren dies nicht mehr
geschah und promt die Tendenz erkennbar war, dass die
Energiesparquoten wieder zurückgingen.
Anderseits habe ich bei einigen Objekten allen Mietern
einen freundlichen Brief zugestellt, aus welchem
hervorging, wieviel Heizoel bzw. CO2 im
Verhältnis zum Gebäudemittel zuviel verbraucht bzw.
produziert wurde. Hiebei ist eine stete, leichte
Verbesserung der Sparquoten festgestelt worden.
Mit den vorerwähnten energetischen Grobanalysen und
anlässlich dem Einbau von Heizkörper-Thermostventilen
konnten Impulse wie Gebäudewärmedämmung,
Heizkesselsanierungen, Montage von stromsparenden
Heizungspumpen, sowie Leitungsisolierungen ausgelöst
werden.
Meine diesbezügliche, eigene Bilanz: 18
Heizzentralesanierungen in Zusammenhang mit den VHKA-Ausrüstungen
1994 bis 1995 und demgegenüber lediglich zwei, während
dem VHKA-Moratorium 1996 und 1997 !
Obschon in den letzten Jahren viele wärmetechnische
Gebäudesanierungen durchgeführt wurden, ist das noch
vorhandene Potential vorallem der Baujahre 1950 bis 1975
noch sehr gross und könnte gerade heute die
Arbeitsmarktlage des gesamten Baugewerbes beträchtlich
verbessern.
Es wäre sehr erfreulich, wenn ich mit meinen
Untersuchungen, die heute herrschende Verunsicherung und
Polarisierung vermindern könnte, was sicher im Interesse
der gesamten Bevölkerung und Wirtschaft liegen würde.
Bericht 2
VHKA - Die
Spielverderber
Bekannterweise haben die Eidg. Räte im Jahr 1998
beschlossen, die VHKA im neuen Energiegesetz nicht
aufzunehmen und die Einführung den Kantonen zu
überlassen.
Obschon auf dieser Ebene durch Volksabstimmungen die VHKA
schon teilweise gesetzlich verankert wurde, gibt es
Politiker, welche mit unzutreffenden Zahlen und
Argumenten aufwarten und die nachgewiesenen
Energiesparpontentiale sowie die Vorteile für die KMU
nicht zur Kenntnis nehmen wollen.
So haben z.B. am 22.01.96 im Kanton Bern 26 Grossräte
eine Motion eingereicht mit der Behauptung, "dass
sich die VHKA in Neubauten bewährt habe, hingegen in
bestehenden Bauten die Kosten in keinem vertretbaren
Verhältnis zum Nutzen stehen". Tatsache ist jedoch,
dass die Kosten in Altbauten etwa gleich hoch sind, wie
eine Wärmezählerausrüstung im Neubau.
Die Radiatorenventile ohne Thermostaten sind noch in ca.
2/3 der Altwohnungen anzutreffen und die
Thermostatisierung darf nun keinesfalls in die VHKA-Rechnung
einbezogen werden, den die alten Ventile sind fast
durchwegs schon längstens amortisiert und die
Ausrüstung mit Thermostatventilen ist auch abgesehen von
der VHKA eine erforderliche Anpassung an die heutigen
Anforderungen.
Weil nun erfreulicherweise das VHKA-Energiesparpotential
in Neubauten im Mittel mehr als 50 % niedriger ist, ist
dann logischerweise das Kosten-Nutzen-Verhältnis mehr
als doppelt schlechter als in Altbauten. In der gleichen
Motion wird nun behauptet, dass die Jahreskosten für
eine 4-Zimmerwohnung Fr. 209.40 betragen sollen. Die
aktuelle Kostensituation inkl.MWST ist für eine mittlere
4-Zimmerwohnung jedoch wie folgt:
Nach
heute gültiger Verordnung (Kostenstand 27.05.08)
Elektronische
Heizkostenverteiler |
St./Fr. |
6 |
65,00 |
390,00 |
Annuitätskosten bei 10-jähriger
Amortisation und 3,5 % Zins |
|
|
|
46,90 |
Service, Ablesung und
Abrechnungsmehrkosten |
|
|
|
63,40 |
Total Jahreskosten |
Fr. |
|
|
110,30 |
Energiekosteneinsparung
grösser als Jahreskosten |
Fr. |
|
|
78.10 |
Wenn
Küche + Bad nicht mit Heizkostenverteilern ausgerüstet
würden
Elektronische
Heizkostenverteiler |
St./Fr. |
4 |
65,00 |
260,00 |
Annuitätskosten bei 10-jähriger
Amortisation und 4 % Zins |
|
|
|
31,30 |
Service, Ablesung und
Abrechnungsmehrkosten |
|
|
|
43,00 |
Total Jahreskosten |
Fr. |
|
|
74,30 |
Energiekosteneinsparung
grösser als Jahreskosten |
Fr. |
|
|
114.10 |
Nachdem
inzwischen im Kanton Bern schon 2 Aufhebungsmotionen
abgelehnt wurden, ist nun eine weitere Initiative "erfolgreich"
durchgekommen, nachdem schon über die Hälfte der
pflichtigen Liegenschaften ausgerüstet waren.
Sehr bedenklich finde ich dabei, dass heute
Volksvertreter bei der Beurteilung ob
Energiesparmassnahmen wirtschaftlich tragbar sind,
ausschliesslich eigenwirtschaftliche Kriterien
berücksichtigen und die externen Kosten (die
Schadensumme der Briger-Katastrophe ist etwa gleich hoch
wie die gesamtschweizerische VHKA-Ausrüstung kosten
würde) nicht erwähnenswert finden.
Die Rechnung wird für die Funktionäre des
Hauseigentümer- und Gewerbeverbandes deshalb nicht
aufgehen, weil die allfälligen CO2-Abgaben nun von den
Energiesparquoten der nächsten Jahre abhängen. Randbemerkung:
Als Mitglied beider Verbände (bei SGV Mitglied der
Energiekommission) wurde mir nicht zugestanden, meine
Erfahrungsberichte in den Verbandszeitungen aufzunehmen.
Nach meinen Analysen kann der Gesamtenergieverbrauch
gerade deshalb nicht auf die erforderlichen Prozente
vermindert werden, weil das VHKA-Sparpotential (immerhin
ca.4 % des Gesamtenergieverbrauches) nicht voll genutzt
werden. Es werden dann voraussichtlich vorallem die
Mitglieder der erwähnten Verbände zur Kasse gebeten.
Ich finde es ein Armutszeugnis,
dass sich Eigentümer, Nutzer und Unternehmer nicht
zusammenrauffen können, um das für alle Parteien
nutzbringende Verfahren wie in allen andern
fortschrittlichen Ländern einzuführen.
Dabei sollte die staatliche Unterstützung lediglich
darin bestehen, günstige Rahmenbedingungen, steuerliche
Anreize ect. zu gewähren, weil ohne das sog. "Bundesmodell"
die Ausrüstungen und Dienstleistungen bei
gleichbleibender Effizienz, noch verbilligt werden
könnten (vgl. Vorschlag mit 4 HKV in einer 4-Zimmerwohnung).
Die bisherigen Erfahrungen zeigen für mich auch sehr
klar, wo bei der Ausrüstung Probleme auftauchen können,
so nicht wegen dem Einbau von Heizkostenverteilern,
sondern wegen der Montage von Thermostatventilen in
Heizungsanlagen mit unausgeglichener Hydraulik und falsch
dimensionierter Heizungspumpen.
Diese Beandstandungen tragen natürlich wesentlich zum
schlechten Image der VHKA bei, deshalb wäre hier ein
Informationsaustausch sehr nutzbringend.
31.12.99 /
relevante Zahlen rev. 27.05.08 ae-
|